Fahrweise muss angepasst werden: Straße schadhaft - kein Schadenersatz
09.04.2008
Fahrweise muss angepasst werden: Straße schadhaft - kein Schadenersatz. Nürnberg (RPO). Autofahrer können sich nach einem Unfall nicht darauf berufen, dass die Straße extrem schadhaft gewesen sei. Nach der Rechtsprechung muss der Lenkende seine Fahrweise den offensichtlich schlechten Verhältnissen anpassen.
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