Tod einer Dreijährigen: Bewährungsstrafe für Narkosearzt
09.04.2008
Tod einer Dreijährigen: Bewährungsstrafe für Narkosearzt. Ellwangen (RPO). Wegen eines tödlichen Narkosefehlers bei der Zahnbehandlung eines dreijährigen Mädchens ist ein Facharzt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen befand, der Angeklagte habe entgegen den Vorschriften ein bereits einmal eingesetztes, mit Bakterien verschmutztes Narkosemittel verwendet und damit gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen.
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