Sicherungsverwahrung: Bundeskabinett will Jugendstrafrecht verschärfen
09.04.2008
Sicherungsverwahrung: Bundeskabinett will Jugendstrafrecht verschärfen. Berlin (RPO). Jugendliche Schwerverbrecher sollen künftig nach Abbüßen ihrer Strafe in Sicherungsverwahrung genommen werden könnnen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Straftäter, die zur Tatzeit 14 bis 21 Jahre alt waren und nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, sollen bis zu ihrem Lebensende festgehalten werden können.
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