63-Jähriger verurteilt: Haft mit Sicherungsverwahrung für Missbrauch von Jungen
09.04.2008
63-Jähriger verurteilt: Haft mit Sicherungsverwahrung für Missbrauch von Jungen. Wegen sexuellen Missbrauchs von zwei 12 und 14 Jahre alten Jungen ist ein 63-Jähriger vom Landgericht Düsseldorf zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Gericht ordnete am Mittwoch außerdem Sicherungsverwahrung für den Angeklagten nach Verbüßung der Haftzeit an. Als Wiederholungstäter muss der gelernte Kaufmann vermutlich bis an sein Lebensende im Gefängnis bleiben.
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