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Karlsruher Richter bestätigen: Drängelei mit Licht- und Signalhupe ist Nötigung


09.04.2008
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Karlsruher Richter bestätigen: Drängelei mit Licht- und Signalhupe ist Nötigung. Nürnberg (RPO). Es bleibt dabei: Wer ein vor ihm fahrendes Fahrzeug mit Hupe und Lichtsignalen bedrängt, erfüllt den Straftatbestand der Nötigung. Selbst innerhalb von geschlossenen Ortschaften ist das denkbar - etwa bei schleppendem Verkehr. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun noch einmal klargestellt.

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